Marktregelung

Marktregelung
Maßnahmen einer Unternehmung zur Unterstützung ihrer Absatz- und Vertriebspolitik.
- 1. Vertraglich im Rahmen von Kartellen, durch Teil- oder Voll-Monopol im Rahmen von Konzernen oder durch staatliche Preispolitik bzw. durch Kontingentierung der Grundstoffe oder Bewirtschaftung von Halb- und Fertigfabrikaten erzielter Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.
- 2. In der freien Verkehrswirtschaft nur mittels (aufgrund systematischer  Marktforschung erzielter) Markttransparenz bez. der nachgefragten Mengen und Qualitäten sowie im Hinblick auf Preise und Abgabebedingungen der Konkurrenz annähernd erreichbar.
- Störung der M. führt zu Schwankungen um das mögliche Gleichgewicht.
- Gegensatz:  Marktordnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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