- Marktregelung
- Maßnahmen einer Unternehmung zur Unterstützung ihrer Absatz- und Vertriebspolitik.- 1. Vertraglich im Rahmen von Kartellen, durch Teil- oder Voll-Monopol im Rahmen von Konzernen oder durch staatliche Preispolitik bzw. durch Kontingentierung der Grundstoffe oder Bewirtschaftung von Halb- und Fertigfabrikaten erzielter Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage.- 2. In der freien Verkehrswirtschaft nur mittels (aufgrund systematischer ⇡ Marktforschung erzielter) Markttransparenz bez. der nachgefragten Mengen und Qualitäten sowie im Hinblick auf Preise und Abgabebedingungen der Konkurrenz annähernd erreichbar.- Störung der M. führt zu Schwankungen um das mögliche Gleichgewicht.- Gegensatz: ⇡ Marktordnung.
Lexikon der Economics. 2013.